"Sprachmittlung", the latest:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München

München, 27.10. 2010

 

Sprachenzentrum der Universität Erlangen-Nürnberg Bismarckstraße 10 91054 Erlangen

Erstes Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien;

hier: Sprachpraktische Aufgabe, Teilanforderung Sprachmittlung

laut §§ 64 (Englisch), 65 (Französisch), 70 (Italienisch), 80 (Russisch) sowie 82 (Spanisch) der Lehramtsprüfungsordnung l wird für das Lehramt an Gymnasien im Rahmen der schriftlichen Prüfung die Bearbeitung einer sprachpraktischen Aufgabe gefordert, die neben einer Textproduktion in der Fremdsprache aus einer Sprachmittlung (Wiedergabe eines fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache) besteht.

Als Prüfungsform im Teilgebiet „Sprachmittlung“ wird eine Übersetzung (Version) von der Fremdsprache in die deutsche Sprache als angemessen betrachtet und soll auch von den Prüfungsteilnehmern gefordert werden. Bei der Version als einer spezifischen Form der Sprachmittlung erfährt das Wissen über die Fremdsprache eine stärkere Betonung, da die Fähigkeit, fremdsprachige Texte detailgenau ins Deutsche zu übertragen, geprüft wird. Diese Prüfungsform bildet trennschärfer den universitären Anspruch ab, vertieftes Wissen über die Fremdsprache zu erwerben, als dies im Rahmen einer nur sinngemäßen Übertragung der relevanten Informationen eines oder mehrerer fremdsprachlicher Ausgangstexte in die deutsche Sprache möglich ist.

Ich bitte Sie, auch weiterhin eine Übersetzung aus der Fremdsprache in die deutsche Sprache auch vor dem Hintergrund von Prüfungen im sprach-praktischen Studienangebot an Ihrer Universität vorzusehen. In gleicher Weise bitte ich Sie, bei der Themenanforderung für die Erste Staatsprüfung durch das Prüfungsamt für das Teilgebiet „Sprachmittlung“ eine Version als Aufgabe zu übersenden.

Mit freundlichen Grüßen

gez. xxx Ministerialrat

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