"Sprachmittlung", the latest:
Bayerisches
Staatsministerium für Unterricht und Kultus, 80327 München
München, 27.10.
2010
Sprachenzentrum
der Universität Erlangen-Nürnberg Bismarckstraße 10 91054 Erlangen
Erstes
Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien;
hier:
Sprachpraktische Aufgabe,
Teilanforderung Sprachmittlung
laut §§ 64 (Englisch), 65 (Französisch), 70 (Italienisch), 80
(Russisch) sowie 82 (Spanisch) der Lehramtsprüfungsordnung l wird für das
Lehramt an Gymnasien im Rahmen der schriftlichen Prüfung die Bearbeitung einer
sprachpraktischen Aufgabe gefordert, die neben einer Textproduktion in der
Fremdsprache aus einer Sprachmittlung (Wiedergabe eines fremdsprachigen Textes
in deutscher Sprache) besteht.
Als Prüfungsform im Teilgebiet „Sprachmittlung“ wird eine Übersetzung
(Version) von der Fremdsprache in die deutsche Sprache als angemessen betrachtet
und soll auch von den Prüfungsteilnehmern gefordert werden. Bei der Version als
einer spezifischen Form der Sprachmittlung erfährt das Wissen über die
Fremdsprache eine stärkere Betonung, da die Fähigkeit, fremdsprachige Texte
detailgenau ins Deutsche zu übertragen, geprüft wird. Diese Prüfungsform
bildet trennschärfer den universitären Anspruch ab, vertieftes Wissen über
die Fremdsprache zu erwerben, als dies im Rahmen einer nur sinngemäßen Übertragung
der relevanten Informationen eines oder mehrerer fremdsprachlicher Ausgangstexte
in die deutsche Sprache möglich ist.
Ich bitte Sie, auch weiterhin eine Übersetzung aus der Fremdsprache in die deutsche Sprache auch vor dem Hintergrund von Prüfungen im sprach-praktischen Studienangebot an Ihrer Universität vorzusehen. In gleicher Weise bitte ich Sie, bei der Themenanforderung für die Erste Staatsprüfung durch das Prüfungsamt für das Teilgebiet „Sprachmittlung“ eine Version als Aufgabe zu übersenden.
Mit
freundlichen Grüßen
gez. xxx Ministerialrat
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